Informationen für Eltern und Elternvertretungen
Termine
Wir haben euch hier eine Reihe von Informationen zu verschiedenen Themen zusammengetragen. Die Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Dennoch übernehmen wir keinerlei Haftung für inkorrekte oder nicht mehr aktuelle Inhalte. Auch können wir keine Rechtsberatung leisten. Sollten euch Informationen fehlen oder Unstimmigkeiten auffallen, meldet euch gerne bei uns, damit wir diese überprüfen und ggf. anpassen können.
- Rechtsanspruch
- Platzsuche Kita
- Elternvertretung in der Kita
- Elternmitwirkung im Überblick
- Ratsinformationssystem der Stadt
September/Oktober - JAEB Sitzung - Einladung aller Elternbeiräte
September/Oktober - Wahl des neuen Elternbeirates in den Kitas
01.08.2025 - Start des neuen Kita-Jahres
03.05.2025 - JAEB Sitzung Kreisjugendamt Soest (Digital) *
12.04.2025 - JAEB Sitzung Kreisjugendamt Soest (Digital) *
29.03.2025 - Vollversammlung der JAEB in NRW *
26.03.2025 - Länderrat der BEVKi - Onboarding ist offen für alle JABE Mitglieder *
24.03.2025 - 18. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses -Sitzung findet im Landeshaus (Gebäude A), Plenarsaal, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48147 Münster um 10:30 Uhr statt
26.01.2025 - JAEB Sitzung Kreisjugendamt Soest (Digital) *
18.01.2025 - LEB NRW Sitzung in Hagen und Vorstandswahl
07.12.2024 - JAEB Sitzung Kreisjugendamt Soest (Digital) *
11.01.2025 - JAEB Sitzung Kreisjugendamt Soest (Digital) *
* Wenn Sie als JAEB-Delegierte*r Ihrer Kita an den JAEB-Sitzungen teilnehmen möchten, schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten sowie den Informationen zu Ihrer Kita. Gerne können Sie uns auch im Vorfeld Ihre Agendapunkte zukommen lassen.
1. Rechtsanspruch
Seit dem 01.08.2013 existiert in Deutschland ein flächendeckender Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung. Dieser ist in § 24 SGB VIII gesetzlich festgehalten. Dieses Gesetz schließt Kinder unter 3 Jahren mit ein.
Für Kinder unter 3 Jahren gilt der Rechtsanspruch sowohl mit einem Kita-Platz als auch mit einem Platz in der Kindertagespflege als erfüllt.
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt haben Anspruch auf einen Kita-Platz. Wird euer Kind später als regulär eingeschult, habt ihr weiterhin einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita. Prüft allerdings unbedingt euren Betreuungsvertrag mit der Kita, ob dieser auch bis zum Schuleintritt gilt oder jährlich verlängert wird. Ansonsten könnte es passieren, dass euer Kind in diesem Fall noch einmal die Kita wechseln muss. Der Rechtsanspruch richtet sich nämlich an die örtliche Jugendhilfeplanung und nicht an einzelne Einrichtungen.
Wenn ihr keinen Betreuungsplatz bekommen habt oder nur ein Angebot über einen Platz, der nicht eurem Bedarf entspricht, meldet euch gerne bei uns. Wir können keine Rechtsberatung ersetzen, haben aber Ideen und Erfahrungen, die euch eventuell weiterhelfen.
2. Platzsuche Kita
Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamt Soest findet die Kita-Platzvergabe mit Hilfe des Kita-Portals statt. Dort können Sie Ihr Kind online für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung und/oder für die Kindertagespflege anmelden. Die Anmeldung im Kita-Portal ist für alle Eltern möglich, die im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest wohnen, also in den Kommunen Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver, Werl oder Wickede (Ruhr). Auch Eltern, die nach dorthin umziehen, können sich im Kita-Portal für einen Betreuungsplatz anmelden. Die Städte Soest, Lippstadt und Warstein verfügen über eigene Jugendämter mit eigenen Anmeldeverfahren.
Alle wichtigen Informationen rund um das Anmeldeverfahren für einen Betreuungsplatz im Kreis Soest finden Sie unter https://www.kreis-soest.de/familie-bildung/familie/betreuung/kita/kita-portal.
3. Elternvertretung in der Kita
Die Elternvertretung in der Kita wird auch Elternbeirat genannt.
Bis zum 10. Oktober wählen alle Eltern einer Kita (die „Elternversammlung“) den Elternbeirat.
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Familien, setzt sich für besondere Bedarfe ein und berät die Kita bei wichtigen Entscheidungen.
Der Elternbeirat ist rechtzeitig, umfassend und vor wesentlichen Entscheidungen in der Kita zu informieren.
Hierzu zählen z. B.:
- personelle Besetzung
- Räume und Ausstattung
- Hausordnung und Öffnungszeiten
- falls der Betreiber der Kita wechselt
- die Regeln, nach denen neue Kinder in die Kita aufgenommen werden
Hinweise des Elternbeirates müssen angemessen berücksichtigt werden.
4. Elternmitwirkung im Überblick
In jeder Kindertageseinrichtung werden bis zum 10. Oktober eines jeden Jahres die Elternbeiräte gewählt. Die Elternbeiräte können in einer Kita-weiten Elternversammlung gewählt werden, oftmals werden sie aber auch, wie es im
früheren „Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder“ vorgesehen war, gruppenweise gewählt. Dann gibt es in den meisten Fällen zwei Elternbeiräte je Gruppe, aus denen dann in einigen Einrichtungen wiederum ein*e Elternbeiratsvorsitzende*r und eine Stellvertretung für die Einrichtung gewählt werden. Zur Wahl stellen können sich alle Eltern, deren Kinder die Einrichtung besuchen.
Der Elternbeirat ist auch Teil des "Rats der Tageseinrichtung“, eines Gremiums, das sich aus Vertretern des Trägers, des Personals und der Eltern zusammensetzt und laut Kinderbildungsgesetz mindestens einmal im Jahr tagen sollte. Im Rat der Tageseinrichtung werden beispielsweise die Schließtage der Einrichtung beschlossen.
Außerdem wählt der Elternbeirat aus seiner Mitte eine*n Delegierte*n sowie eine Stellvertretung für den Jugendamtselternbeirat. Diese werden zur Versammlung der Elternbeiräte eingeladen, die zwischen dem 11. Oktober und 10. November den JAEB wählt.
Auch die Eltern mit Kindern in Kindertagespflege können bis zum 10. Oktober eine Elternvertretung wählen.
Der JAEB wählt in seiner konstituierenden Sitzung wiederum eine*n Delegierte*n sowie eine Stellvertretung für den Landeselternbeirat NRW. In der Vollversammlung der JAEB NRW wählen diese aus ihren Reihen den 15-köpfigen Landeselternbeirat NRW gemäß KiBiz bis zum 30. November. Nach der 2020 in Kraft getretenen Fassung des KiBiz ist es auch möglich, dass
sowohl JAEB als auch LEB für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt werden.
Auch auf Bundesebene gibt es einen Zusammenschluss von delegierten Elternvertretungen aus den Bundesländern, die
Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (kurz BEVKi). Diese ist eigeninitiativ 2014 entstanden. Seit Juni 2021 ist sie ausdrücklich in § 83 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) genannt.
5. Ratsinformationssystem des Kreises
Jede Kommune betreibt ihr eigenes Ratsinformationssystem, über das alle öffentlichen Tagesordnungen, Vorlagen und Beschlüsse des Jugendhilfeausschuss abrufbar sind. Der JAEB hat darüber hinaus über seinen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss auch Zugriff auf nicht-öffentliche Dokumente.
Allris, das Ratsinformationssystem unseres Kreises findet ihr hier